6. Das KStA GS beantragt die Abweisung des Rekurses. 7. B. und A. liessen eine Replik einreichen und hielten an den Anträgen im Rekurs fest. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 1. Februar 2023 vom Gemeindesteueramt Q. die Steuererklärung 2016 von B. und A. einverlangt und zu den Akten genommen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: