Die bisherigen Schätzungswerte aus dem Jahr 2009 sind unverändert beizubehalten, da keine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Die selbständige landwirtschaftliche Tätigkeit wurde definitiv per 31. Dezember 2019 aufgegeben. Seit dem 1. Januar 2020 werden die Grundstücke Parzellen Nr. aaa und fff der Grundstückgemeinde Q. verpachtet. Diese werden von Pächter auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -4-