Die bisherigen Schatzungswerte aus dem Jahr 2009 sind beizubehalten, da keine Nutzungsänderung stattgefunden hat." 4. Mit Entscheid vom 29. Oktober 2020 wurden die Einspracheverfahren betreffend der Parzellen aaa und fff "zusammengelegt und in diesem Entscheid behandelt". Das KStA GS wies die Einsprache(n) ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 29. Oktober 2020 (Zustellung am 19. November 2020) liessen B. und A. mit Rekurs vom 11. Dezember 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen mit dem "II. Rechtsbegehren