Das Gericht erkennt: 1. Soweit auf den Rekurs eingetreten werden kann, wird das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung des Rekurses auf CHF 129'800.00 festgesetzt. 2. Das steuerbare Vermögen bleibt unverändert. 3. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 700.00, der Kanzleigebühr von CHF 310.00 und den Auslagen von CHF 100.00 zusammen CHF 1'110.00, zu 30 % mit CHF 333.00 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 2'069.75 (inkl. MWSt) ausgerichtet.