Mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 nahm der Vertreter der Rekurrenten zur Aktenergänzung Stellung, reichte jedoch lediglich einen Auszug aus dem Pachtvertrag und die Steuererklärung für Grundstückgewinne ein. Der Vertreter der Rekurrenten wurde mit E-Mail vom 15. Januar 2020 darauf aufmerksam gemacht, dass der Reingewinn von CHF 9'888.00 aus dem vorliegenden Zahlenmaterial nicht nachvollzogen werden könne. Für die Beurteilung der Einsprache sei die Detailabrechnung unbedingt notwendig. Der Vertreter der Rekurrenten erklärte mit E-Mail vom 20. Januar 2020, dass auf jede weitere Korrespondenz verzichtet und Vorladung erwartet werde.