Im Einspracheverfahren wurde dann geltend gemacht, dieses Einkommen sei fälschlicherweise deklariert worden. In der Folge wurden die Rekurrenten mit Schreiben vom 15. November 2019 aufgefordert, eine "Detailzusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, inkl. der dazu gehörenden Rechnungen und Buchungsbelege, der selbständigen Erwerbstätigkeit gemäss Selbstdeklaration von CHF 9'888.--" einzureichen. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2019 nahm der Vertreter der Rekurrenten zur Aktenergänzung Stellung, reichte jedoch lediglich einen Auszug aus dem Pachtvertrag und die Steuererklärung für Grundstückgewinne ein.