7.2. 7.2.1. Die Vorinstanz hat das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, da trotz Aufforderung und Mahnung keine detaillierte Berechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit eingereicht worden sei, gestützt auf den Vergleich mit den Jahren 2013 bis 2016 für das Jahr 2017 auf CHF 39'252.00 festgesetzt (Bericht LE KStA vom 28. April 2020). Dabei wurden Einnahmen aus Landwirtschaft von CHF 11'000.00, Betriebskosten Landwirtschaft von CHF 8'000.000, AHV-Beiträge von CHF 1'194.00 und wiedereingebrachte Abschreibungen von CHF 37'446.00 berücksichtigt. Die Mietzinsen und der Liegenschaftsunterhalt wurden dem "privaten" Liegenschaftsertrag zugerechnet.