Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 96 StG N 42). - 17 - 6.5.2. Die Belastung von Grundstücksteilen mit einer Pacht stellt keine dingliche Belastung dar. Ebensowenig ist die Belastung der Grundstückteile mit einer voraussichtlichen Pachtdauer von "nur" zehn Jahren nicht dauernd.