tragen (insbesondere nicht die bestehenden Gebäude) – erfüllt den Tatbestand der wirtschaftlichen Veräusserung/Handänderung nicht. Dagegen sprechen nicht nur die genannten zivilrechtlichen Elemente der Pacht, sondern auch die Ausgestaltung des Pachtvertrages selbst. Die Verpachtung von ggg ha umfasst nur die Berechtigung der Pächterin zur Nutzung als Deponie und nicht die Nutzung zu anderen Zwecken durch Dritte. Selbst diese Nutzung wird teilweise eingeschränkt (Ziff. VII.1. des Pachtvertrages).