6.4.2. Vorab ist festzuhalten, dass Verpachtungen von (landwirtschaftlichen) Grundstücken per se nicht zu einer wirtschaftlichen Veräusserung/Handänderung führen. Gegen diese Annahme spricht, dass die Pacht bereits rein zivilrechtlich während der Pachtdauer die Nutzung eines Grundstückes durch einen Nichteigentümer beinhaltet. Auch die vorliegende Verpachtung von Grundstücksteilen – das ganze Grundstück GB Q., Parzelle bbb, wurde gerade nicht zur Nutzung über- - 16 -