6.2. 6.2.1. Die Rekurrenten machten mit der Einsprache geltend, die Deponieentschädigung von CHF 15'000.00 stelle Liegenschaftsertrag dar, reichten dann aber am 11. Dezember 2019 eine ausschliesslich vom Vertreter unterzeichnete Steuererklärung für Grundstückgewinne ein, mit welcher ein Anteil an der Entschädigung gemäss Pachtvertrag von CHF 13'500.00 als Veräusserungserlös und als Grundstückgewinn deklariert wurde. Sodann wurde bei einer Besitzesdauer von über 25 Jahren ein Steuersatz von 5 % angegeben.