Die Pachtdauer wurde entsprechend der Dauer des Deponiebetriebes bis und mit Rekultivierung festgesetzt (Pachtvertrag, Ziff. II.3. und Ziff. VI.1). Der Pachtbeginn wurde auf den "Zeitpunkt der Rechtskraft der Auffüllbewilligung, Bau- und Betriebsbewilligung 'D.'" vereinbart (Pachtvertrag, Ziff. V.1.). Die Pacht endet ohne Kündigung mit der abgeschlossenen und abgenommenen Rekultivierung des Areals innerhalb des Deponieperimeters (Pachtvertrag, Ziff. VI. 2.), wobei von einer Dauer von 10 Jahren ausgegangen wurde (Pachtvertrag, Ziff.