Ein Parzellenteilstück von GB LIG Q. Nr. bbb - umfassend die restlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen von rund fff Hektaren, ohne Mehrfamilienhaus Nr. aaa, Scheune Nr. ccc und Garage, Schopf Nr. ddd mit Hartflächen und angemessenem Umschwung - ist Ersatzland zur landwirtschaftlichen Nutzung für die innerhalb des Deponieperimeters liegenden landwirtschaftlichen Parzellen oder Parzellenteilstücke der direkt betroffenen Grundeigentümer F., G. und H.."