5.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung der wiedereingebrachten Abschreibungen im Umfang von CHF 37'466.00 nach § 45 Abs. 1 lit. f StG erfüllt sind. Diese sind dementsprechend mit einer separaten Jahressteuer zu 30 % des Tarifes, mindestens aber zum Satz von 1 % zu erfassen. Dementsprechend ist der Rekurs in diesem Punkt gutzuheissen. 6. 6.1. Mit Vertrag vom 10. Mai 2016 (nachfolgend: Pachtvertrag) zwischen dem Rekurrenten als Verpächter und der E._____ AG als Pächterin wurden landwirtschaftliche Grundstückteilflächen bzw. Parzellenteilstücke des - 14 -