3.2. Mit der Einsprache haben die Rekurrenten eine Vorladung vor die gesamte Steuerkommission beantragt. Am 1. Juli 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt. Ein Protokoll wurde ausweislich der Akten nicht erstellt und wurde auf Aufforderung des Spezialverwaltungsgerichtes vom 7. März 2023 nicht eingereicht. Die Zusammenfassung von Voten der Einspracheverhandlung vom 1. Juli 2020 im Einspracheentscheid vermag das Verhandlungsprotokoll nicht zu ersetzen. Ohne Protokoll wurde der Anspruch der Rekurrenten auf rechtliches Gehör verletzt. -6-