1) Es sei die Entschädigung der E._____ AG von jährlich Fr. 15'000.00 wie folgt zu besteuern. - Entschädigung für Gebrauchsüberlassung des landwirtschaftlichen Grundstücks zur Deponie als Pachtzins Fr. 1'500.00. - Entschädigung für Boden, Lärm und Staubemissionen, eine Inkonvenienzentschädigung, Fr. 13'500.00 nach Grundstückgewinnsteuerrecht, jährlich zu veranlagen. BEGEHREN III