Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung teilweise gelungen. Das steuerbare Einkommen ist um CHF 10'000.00 auf CHF 85'124.00, gerundet CHF 85'100.00, zu senken. Der Rekurs ist teilweise gutzuheissen. 11. 11.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu einem Drittel. Sie haben daher zwei Drittel der Kosten zu tragen (ยง 189 Abs. 1 StG).