Im Einspracheverfahren reichten die Rekurrenten die Verfügung des SVA Aargau ein. Dieser ist zu entnehmen, dass sie im Jahr 2018 eine Prämienverbilligung von insgesamt CHF 4'276.20 erhalten haben. Sie bezahlten also CHF 9'264.60 (CHF 13'540.80 abzgl. CHF 4'276.20) für die Krankenversicherungssprämien. Die Rekurrenten gehen von CHF 10'287.00 aus, basierend auf dem Bankkontoauszug. Gemäss der "Zusammenfassung Ausgaben" (Rekursbeilage 4) wurden CHF 10'287.35 an die AC. bezahlt, davon bereits eine Monatsprämie für das Jahr 2019 (CHF 960.05) und eine Rechnung (CHF 105.00). Es ist demnach dieser Betrag einzusetzen. 8.3. Insgesamt ergibt sich für die Mittelverwendung das folgende Bild: