8.1.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass einerseits die Aussagen der Rekurrenten den aufgelegten Beweisurkunden widersprechen. Andererseits bleiben die Parteibehauptungen unbelegt, weshalb ihnen nicht zu folgen ist. Die Lebenshaltungskosten sind somit in der berechneten Höhe zu berücksichtigen, auch wenn die Rekurrenten geltend machen, sparsamer gelebt zu haben (AGVE 2001 S. 205; VGE vom 20. Juni 2007 [WBE.2007. 151]). 8.2. Den Versicherungspolicen der AC. kann entnommen werden, dass die monatlichen Prämien für die Familie CHF 1'128.40 betrugen (CHF 403.50 + CHF 432.30 + CHF 120.60 + CHF 120.60 + CHF 51.40). Dies ergibt eine Jahresprämie 2018 von insgesamt CHF 13'540.80.