Soweit die Rekurrenten also behaupten, sie würden sehr sparsam leben, ist ihnen nicht vollständig zu folgen. Diese Aussagen widersprechen einerseits den Cumulus-Kassenzetteln und sind andererseits nicht belegt, da keine weiteren detaillierten Kassenzettel eingereicht wurden. Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich einerseits der Nichtkonsum von Gütern nicht nachweisen lässt und es andererseits einleuchtet, dass Belege tatsächlich getätigter Einkäufe für den täglichen Bedarf nicht in Erwartung einer allfälligen Ermessensveranlagung für künftige Steuererklärungen aufbewahrt werden. Selbst wenn sie aufbewahrt worden wären, bleibt die Vollständigkeit der Belege aber fraglich.