Damit ist klar, dass, entgegen der Behauptung der Rekurrenten, der Pauschale "Mehrkosten bei auswärtiger Verpflegung" effektive Auslagen gegenüberstehen. Es sind mit anderen Worten nicht nur die Auslagen für den -9- öffentlichen Verkehr (CHF 2'014.00) und den Mitgliederbeitrag (CHF 211.00) zu berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung (CHF 3'200.00). Der Pauschalabzug von 3 % (vorliegend CHF 2'918.00) ist jedoch nicht zu berücksichtigen, weil dazu keine Indizien für effektive Auslagen ersichtlich sind.