3.3. Mit E-Mail vom 15. November 2019 nahmen die Rekurrenten Stellung und reichten Unterlagen ein. Sie führten aus, dass das Vermögen durch Sparmassnahmen aufgebaut worden sei. Zudem seien nur CHF 17'345.64 für Nahrung, Kleidung, Kosmetik, Freizeit etc. ausgegeben worden. 3.4. Die Steuerkommission Q. eröffnete daraufhin am 17. Dezember 2019 die Veranlagungsverfügung mit (teilweiser) Ermessensveranlagung. Zum deklarierten Einkommen wurde zusätzlich ein Einkommen "aus weiteren Vergütungen (P1)" von CHF 30'000.00 aufgerechnet.