3. 3.1. In der Steuererklärung 2018 deklarierten die Rekurrenten Einkünfte von insgesamt CHF 114'415.00, davon CHF 97'238.00 aus Haupterwerb des Ehemannes und CHF 17'177.00 Nettoertrag aus Liegenschaften. 3.2. Mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 5. November 2019 wurden die Rekurrenten aufgefordert, den beigelegten Vermögensvergleich zu prüfen, die Differenz zu erklären und belegmässig nachzuweisen. Das Gemeindesteueramt Q. errechnete gestützt auf die Vermögensvergleichsrechnung das folgende Einkommensmanko (in CHF):