4. Den Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2020 (Zustellung am 21. Oktober 2020) liessen A. und B. mit Rekurs vom 20. November 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellten folgende Anträge: "Der Einsprache-Entscheid vom 14. Oktober 2020 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen um CHF 30'000.00 herabzusetzen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.