12. Die Rekurrentin hat Kosten inkl. Nebenkosten von CHF 17'476.00 geltend gemacht. Die Steuerkommission Q. hat im Einspracheentscheid einen Betrag von CHF 11'500.00 (ohne Rundung CHF 11'576.00) als Geschäftsaufwand anerkannt und CHF 5'900.00 aufgerechnet. Wie in Erwägung 11 hiervor ausgeführt, machen die geschäftlichen Mietkosten inklusive Nebenkosten der Rekurrentin CHF 17'655.00 aus. Das steuerbare Einkommen der Rekurrentin von CHF 110'708.00 gemäss Einspracheentscheid ist vor diesem Hintergrund um CHF 6'079.00 (= CHF 17'655.00 – CHF 11'576.00) zu senken. Das steuerbare Einkommen beträgt demgemäss CHF 104'629.00, gerundet CHF 104'600.00. Der Rekurs wird gutgeheissen.