Rekursbeilage 5 "Massgebender Eigenmietwert" CHF 22'159.00 mit Rekursbeilage 8 Eigenmietwert ab Steuerperiode 2016 CHF 21'051.00 (= 95 % von CHF 22'159.00) festzustellen. In diesem Sinne ist der Rekurrentin zuzustimmen, dass sich der Eigenmietwert gegenüber dem Eigenmietwert, welcher der Berechnung der Steuerkommission Q. zugrunde lag, vermindert hat. Des Weiteren wurde der Abzug für geschäftlich genutzte Räume der Steuerkommission Q. fälschlicherweise mit dem Normmietwert (CHF 36'326.00 [basierend auf dem zu tiefen Eigenmietwert]) inkl. des zusätzlichen Mietwerts der Doppelgarage (CHF 1'800.00) berechnet. Die Garage darf nicht (anfänglich) in die Berechnung fliessen.