11. 11.1. Die Rekurrentin lässt geltend machen, die geschäftlich anerkannten Kosten seien falsch berechnet worden. Denn der anerkannte geschäftliche Mietwert von CHF 9'300.00 basiere auf den Zahlen aus dem Jahr 2016 und nicht auf den Zahlen für das Jahr 2017 (Rekursbeilage 5). 11.2. Der Eigenmietwert der Liegenschaft beträgt ab Steuerperiode 2016 CHF 21'051.00 (vgl. Mitteilung des Steuerwertes und des Eigenmietwertes vom 30. November 2016). Bei der Anpassung der Eigenmietwerte im Kanton Aargau im Jahr 2016 wurden in der Gemeinde T. die Eigenmietwerte um 5 % reduziert. Dies ist denn auch bei einem Vergleich der Zahlen der - 21 -