Folglich sind die Stromkosten zu schätzen. Eine Berücksichtigung von CHF 700.00 erscheint angemessen. Die Kosten von Wasser, Entsorgung (1/2) von CHF 267.90, Heizungsanteil (1/2) von CHF 1'073.70 und Strom von CHF 700.00, somit insgesamt CHF 2'041.60 sind folglich als Aufwendungen vom Gewinn abziehbar. 10.3.5. Die Rekurrentin hat weiter die Hälfte des Betrags der Jahresrechnung 2017 der Aargauischen Gebäudeversicherung von CHF 318.60 von ihrem Geschäftsgewinn abgezogen. Allerdings hat sie den gesamten Betrag von CHF 637.00 steuerlich bereits als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht. Die Aufwendung "Versicherung" im Umfang von CHF 318.60 ist somit nicht nochmals abzuziehen.