Die Rekurrentin hat Rechnungen für Wasser und Abwasser des Jahres 2017 vom 21. November 2017 über CHF 535.75 der Steuererklärung beigelegt. Auch für Fernwärme bzw. Holzkosten hat die Rekurrentin diverse Rechnungen eingereicht. Demgegenüber fehlen in den Unterlagen Belege für die Stromkosten. Wie von der Rekurrentin ausgeführt erscheint die Anrechnung eines hälftigen Anteils der Kosten für Wasser, Entsorgung, Strom und Heizung bei einem Verhältnis von 1 (Rekurrentin) zu 3 (Mieter) nicht übermässig. Die Stromkosten wurden zwar nicht nachgewiesen. Dass Strom verbraucht wurde, ist jedoch glaubhaft. Folglich sind die Stromkosten zu schätzen.