10.3.4. Die Rekurrentin hat im Kassabuch Wasser, Entsorgung (1/2) von CHF 267.90, Stromanteil (1/2) von CHF 704.90 sowie Heizungsanteil (1/2) von CHF 1'073.70 als Aufwand verbucht. Sie macht geltend, dass die Aufrechnung für verbuchte Nebenkosten zu streichen sei. Im Kassabuch sei bereits nur die Hälfte der effektiven Nebenkosten verbucht worden. Dies obwohl sie mit dem Strom- und Wasserverbrauch alleine sei, wohingegen die Mieter zu dritt seien. Die Mieter würden also viel mehr Strom und Wasser brauchen als sie. Dasselbe gelte bei der Heizung. Ihr Schlafzimmer sei unbeheizt.