10.3.2. Die Rekurrentin hat im Kassabuch des BnB unter anderem für "H.- Hauswirtschaftsservice" insgesamt CHF 4'350.00 im Jahr 2017 als Aufwand verbucht (monatliche Rechnungen). Die Rekurrentin macht geltend, die Putzfrau sei nur für das BnB eingestellt worden und reinige nur die für den Betrieb des BnB genutzten Räume. Sie reinige in drei Stunden zwei Gästezimmer und zwei Badezimmer. Zudem mache sie die Nassreinigung der Böden. Alle Privaträume sowie das dritte Gästezimmer und das halb vermietete Badezimmer reinige sie selber. Sie staubsauge alle gemeinsamen Räume. Während ihrer Ferienabwesenheit putze die Reinigungskraft auch das dritte Gästezimmer und das grosse Bad.