10.3. 10.3.1. Die Rekurrentin macht geltend, dass nicht klar sei, warum eine Pauschale von CHF 30.00 pro m2 als Nebenkostenabzug gewährt werde, anstatt auf die effektiven Nebenkosten abzustellen, wie dies von der Rekurrentin im Rahmen der Steuererklärung 2017 gemacht worden sei. In der Steuererklärung 2017 hat die Rekurrentin einen Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 7'659.00 deklariert. Dieser ist unter anderem aufgrund von folgenden, von der Rekurrentin verbuchten Aufwendungen entstanden: - 19 -