Für die Doppelgarage ist – wie im Raumeinheitenblatt erwähnt – ein zusätzlicher Mietwert eingesetzt. Dieser kann darum nicht in die RE-Ermitt- lung eingeschlossen werden. Eine Benützung der Doppelgarage erscheint aufgrund der Lage des BnB wahrscheinlich, so dass der zusätzliche Mietwert bei der Berechnung der geschäftlich verwendeten Räume (separat) zu berücksichtigen ist.