Für den Betrieb eines BnB benötigt die Rekurrentin drei Schlafzimmer, Nassräume und allenfalls eine Küche. Umstritten sind die geltend gemachten zusätzlichen Räume wie Garage, Balkone/Gartensitzplätze, Keller, Estrich sowie die Anzahl vermieteter Nassräume. 9.2. Die Rekurrentin macht geltend, im Jahr 2017 habe sie folgende Mieter beherbergt: