In der Folge hat das Spezialverwaltungsgericht die Rekurrentin ersucht, Fotos der fraglichen Räume, sowie einen Grundrissplan des Einfamilienhauses einzureichen. Die Rekurrentin reichte diverse Unterlagen (Fotos, Grundrissplan) ein. Auf dem Grundrissplan hat die Rekurrentin die (teil-) vermieteten Räume eingezeichnet. 9. 9.1. Die selbständige Tätigkeit der Rekurrentin besteht gemäss Steuererklärung 2017 in "Zimmervermietung" bzw. einem BnB. Die Rekurrentin hat mit der Steuererklärung 2017 geltend gemacht, "seit dem 1.1.2017 werden drei Zimmer im Haus vermietet mit Nebenräumen" (Steuererklärung 2017, Bemerkungen).