Zusammen mit der Hälfte der RE der Küche (1/2 x 1,4 RE) und der Hälfte der RE der Bäder (1/2 x 0,8 RE + 0,8 RE + 1,2 RE) ergibt dies 5 RE. Da die Steuerkommission Q. lediglich 4,4 RE akzeptiert hat, ist davon auszugehen, dass die Steuerkommission Q. im 1. Stock nur ein Badezimmer (nämlich dasjenige mit 0,8 RE) berücksichtigt hat. Zudem wurden - 16 - diverse weitere "Räume" (Balkone, Gartensitzplatz Garage), welche die Rekurrentin als vermietet bezeichnet hat, nicht gezählt.