Die Steuerkommission Q. hat mit Aktenedition vom 8. Juli 2019 die Rekurrentin aufgefordert, genau zu bezeichnen, welche Räume im Haus für das BnB genutzt werden (Schreiben vom 8. Juli 2019). In der Folge wurde auf demselben Schreiben mit roter Farbe eine Legende vermerkt (v = vermietet, + Küche, + Bäder werden geteilt) und auf dem Raumeinheitenblatt drei Zimmer (entsprechend 2,9 RE) als vermietet gekennzeichnet, wobei nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, wer diese Notizen gemacht hat (E-Mail D., Steuerkommissär, vom 20. Juni 2022).