 Gartensitzplatz Infolgedessen macht die Rekurrentin die geschäftliche Nutzung von 7,1 RE in ihrem Haus geltend. Demgegenüber werden 2,9 RE (Zimmer) sowie 1,5 RE (Hälfte der beiden Badezimmer und der Küche) somit 4,4 RE der Liegenschaft von der Steuerkommission Q. als geschäftlich genutzte Räume anerkannt. 8.2. In einem ersten Schritt ist der geschäftlich genutzte Teil an den Räumen zu ermitteln. Danach sind die Raumkosten festzustellen.