8. 8.1. Gemäss Angaben der Rekurrentin benötigt sie in ihrer Liegenschaft, welche insgesamt 11,8 RE umfasst, 7,1 RE für ihre selbständige Erwerbstätigkeit. Es handelt sich dabei um folgende Räume:  Erdgeschoss: ein Schlafzimmer, Dusche, WC und Mitbenützung der Küche. Die Küche sei offen, daher könne das Wohnzimmer nur beschränkt benützt werden, wenn Gäste da seien. - 15 -  Obergeschoss: zwei Schlafzimmer, ein Bad ausschliesslich und eines zur Mitbenützung 50 %, WC, und ein Balkon ausschliesslich sowie ein Balkon wochentags.  Keller und Estrich: zur Mitbenützung  halbe Garage sowie ein Aussenparkplatz