Das steuerbare Einkommen der Rekurrentin sei somit grundsätzlich gemäss ihren Angaben in der Steuererklärung festzulegen, wobei die im Rahmen der Einsprache nicht beanstandeten Aufrechnungen von CHF 654.00 bei den Wertschriftenerträgen und CHF 600.00 als Privatanteil BnB zu addieren seien. Für den Mietanteil sei ein Abzug von total CHF 12'630.00 (statt CHF 11'079.00, somit zusätzlich CHF 1'551.00) zuzulassen. 6.4. Die Steuerkommission Q. und das KStA hielten vernehmlassungsweise an den Ausführungen im Einspracheentscheid fest. - 13 -