Die Berechnungsgrundlagen eines allfälligen Pauschalabzugs seien der Rekurrentin ebenfalls offenzulegen. Zusätzlich zum Abzug der ordentlichen Nebenkosten zuzulassen seien die Kosten für die Putzfrau, welche sich gemäss dem Kassabuch für das Jahr 2017 total auf CHF 4'350.00 belaufen würden. Bei den Kosten für die Putzfrau handle es sich um geschäftsmässige begründete Aufwendungen, die ausschliesslich aufgrund des Betriebs des BnB angefallen seien.