Die Rekurrentin sei für das Jahr 2017 aber weiterhin mit einem Abzug von 50 % der effektiven Strom-, Heiz und Wasserkosten im Gesamtbetrag von CHF 2'046.50 einverstanden. Alternativ sei die Rekurrentin auch einverstanden, dass für die ordentlichen Nebenkosten ein Betrag von pauschal CHF 30.00 pro m2 abgezogen werde. Unter Berücksichtigung der tatsächlich vermieteten 7,1 RE werde bei Anwendung der Pauschale aber ein deutlich höherer Betrag resultieren, als der von der Rekurrentin abgezogene Betrag von CHF 2'046.50. Die Berechnungsgrundlagen eines allfälligen Pauschalabzugs seien der Rekurrentin ebenfalls offenzulegen.