Die Rekurrentin habe in der Einsprache im Detail erläutert, um welche Räume es sich dabei handle. Als Antwort auf die Aktenauflage vom 8. Juli 2019 habe die Rekurrentin zudem einen Plan der Liegenschaft eingereicht, in welchem die vermieteten Räume ebenfalls gekennzeichnet gewesen seien. Es werde vehement bestritten, dass die Rekurrentin je gesagt habe, es seien nur 2,9 RE vermietet bzw. ein Liegenschaftsprotokoll eingereicht habe, in welchem sie 2,9 RE als vermietet gekennzeichnet habe. Einzig auf dem der Rekurrentin zugestellten Liegenschaftsprotokoll, seien die 2,9 RE vermerkt.