2015 und 2016. Auf dem Berechnungsblatt sei u.a. ausgeführt worden, dass 3,7 RE inkl. einem Badezimmer gesamthaft 46.2 m2 entsprechen würden und es sei ein geschäftlich anerkannter Mietwert von CHF 9'300.00 berechnet worden. Die erfolgten Berechnungen seien jedoch nicht erläutert und nicht nachvollziehbar gewesen. Schliesslich sei in den Unterlagen noch die Aktenauflage vom 8. Juli 2019 enthalten gewesen, auf der handschriftlich vermerkt gewesen sei: "Siehe Protokoll. V = vermietet. 1 Küche + Bäder werden geteilt".