Gemäss Liegenschaftsprotokoll verfüge die Liegenschaft gesamthaft über 11,8 RE (ohne die Garage, welche separat vermerkt sei). Auf Nachfrage habe die Rekurrentin vom GStA Q. ein Liegenschaftsprotokoll erhalten, wonach diese total 3,7 RE als vermietet erachten würden (violett angekreuzt). Weiter sei der Rekurrentin ein Dokument mit dem Titel „Prüfbericht selbstständig Erwerbende" ausgehändigt worden, in welchem die gesamten im Zusammenhang mit dem BnB erfolgten Aufrechnungen von CHF 8'776.00 ausgewiesen worden seien.