6.3. Mit Rekurs liess die Rekurrentin geltend machen, bis zum 31. Dezember 2016 habe sie zwei Zimmer samt Nebenräumen vermietet, ab 1. Januar 2017 sei die Vermietung eines dritten Zimmers samt Nebenräumen dazugekommen. Einen entsprechenden Vermerk habe die Rekurrentin in ihrer Steuererklärung in der Rubrik „Bemerkungen" angebracht. Über die Einnahmen und Ausgaben des BnB führe die Rekurrentin ein Kassabuch, mit Belegen für jede Position. Für das Jahr 2017 weise die Rekurrentin in ihrem Kassabuch Nettoeinkünfte des BnB von CHF 7'659.95 aus, welche als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit deklariert worden seien.