Nachdem im Veranlagungsverfahren CHF 8'178.00 aufgerechnet worden seien, reduziere sich dieser Betrag um CHF 2'278.00. In diesem Umfang erweise sich die Einsprache als begründet und sei gutzuheissen. Nachdem die Nebenkosten im Mietanteil bereits enthalten seien, entfalle ein zusätzlicher Abzug, weshalb der Antrag, die Aufrechnung für die Nebenkosten von CHF 6'397.00 zu streichen, abzuweisen sei.