Aus diesem Grund würden die Angaben aus dem Veranlagungsverfahren als glaubwürdiger erachtet, als diejenigen im Einspracheverfahren. Zu den 2,9 RE (Zimmer) sei die Hälfte der beiden Badezimmer und der Küche zu addieren, wodurch 1,5 RE dazukämen. Dies ergebe ein Total von 4,4 RE. Gemäss den vorhandenen Unterlagen - 10 - entspreche dies einer Wohnfläche von 68,30 m2, wodurch Nebenkosten von CHF 2'049.00 zu berücksichtigen seien. Daraus ergebe sich nachstehende Berechnung: