Im Obergeschoss seien ein Schlafzimmer mit Bad, WC, und Balkon vermietet. Dazu komme ein weiteres Schlafzimmer mit Mitbenützung des grossen Badezimmers zu 50 %. Keller und Estrich seien zur Mitbenützung. Ausserdem seien die halbe Garage, ein Aussenparkplatz und der Gartensitzplatz vermietet. Der Mieter im Obergeschoss habe einen eigenen Balkon, die Mieterin dürfe den Balkon ihrer Tochter benützen (sie sei wochentags nicht da), sowie den gemeinsamen Gartensitzplatz. Aufgrund der vielen vermieteten Räume (7,1 RE) sei eine Aufrechnung für den Privatanteil Mietzins von CHF 1'779.00 nicht gerechtfertigt. Der Mietwert sei neu zu berechnen.