6. 6.1. Die Rekurrentin brachte im Einspracheverfahren vor, dass die Berechnung des geschäftlich anerkannten Mietwertes nicht korrekt sei. Die RE Geschäftsräume würden gemäss dem Raumeinheitenblatt 7,1 RE und nicht 3,7 RE inkl. 1 Bad betragen. Zudem basiere der maximal anerkannte geschäftliche Mietwert von CHF 9'300.00 auf den Zahlen aus dem Jahr 2016 und nicht auf den Zahlen für das Jahr 2017. Im Erdgeschoss seien ein Schlafzimmer, Dusche, WC und ein Anteil (Mitbenützung) der Küche vermietet. Die Küche sei offen, daher könne das Wohnzimmer nur beschränkt benützt werden, wenn Gäste da seien. Im Obergeschoss seien ein Schlafzimmer mit Bad, WC, und Balkon vermietet.